Häufige Fragen

Sie haben Fragen rund um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft, zur Anmietung einer Wohnung oder zur Abrechnung der Nebenkosten? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen – klar, kompakt und verständlich.

Mitgliedschaft & Satzung

Sie werden Mitglied, indem Sie vier Genossenschaftsanteile zu je 50 € übernehmen und ein einmaliges Eintrittsgeld von 15 € zahlen.

Als Mitglied haben Sie ein dauerhaftes Nutzungsrecht an Ihrer Wohnung, können mitbestimmen und profitieren von einem sicheren Wohnumfeld.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre eingezahlten Anteile zurück – ganz unkompliziert.

Ja, die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Abschluss eines Dauernutzungsvertrags.

Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Aufgaben der Genossenschaft und wie Entscheidungen getroffen werden.

Mietwohnung

Einfach Kontakt aufnehmen – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gern zu freien Wohnungen.

Ja, bei hoher Nachfrage führen wir eine Warteliste. Wir informieren Sie, sobald eine passende Wohnung frei wird.

In der Regel benötigen wir einen Einkommensnachweis, eine Schufa-Auskunft und ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Das ist unser Mietvertrag – mit dem Unterschied, dass er Ihnen ein dauerhaftes Wohnrecht sichert, solange Sie Mitglied sind.

Ja, wir verfügen über barrierearme und teilweise barrierefreie Wohnungen. Sprechen Sie uns einfach an!

Nebenkosten & Abrechnung

Nebenkosten sind Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung oder Versicherungen, die zusätzlich zur Miete anfallen.

Einmal im Jahr – in der Regel im ersten Halbjahr für das Vorjahr.

Die Nachzahlung wird mit einer Frist fällig. Auf Wunsch kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Dann wird Ihnen der Betrag selbstverständlich auf Ihr Konto überwiesen.

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter – telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Büro.