Frage 1: Was ist eine Genossenschaft?

Die Genossenschaft ist ein ”wirtschaftlicher Verein” mit eigener Rechtspersönlichkeit und variabler Mitgliederzahl. Es müssen sich allerdings mindestens sieben Mitglieder bereit finden, Mitglied zu werden und zu bleiben. Ihre Mitglieder können aus- und eintreten, ohne daß die Genossenschaft ihre Rechtspersönlichkeit verändert. Ein Grundkapital wie bei einer GmbH ist nicht vorgeschrieben. Jedes Mitglied zahlt einen Geschäftsanteil ein (oder auch mehrere). Die Höhe wird im Statut der Genossenschaft festgelegt.

Das Genossenschaftsstatut legt die innere Verfassung der Genossenschaft fest. Es regelt insbesondere das Verhältnis der Mitglieder zur Genossenschaft, die Aufgaben und Verpflichtungen der Genossenschaftsorgane. Der Genossenschaft steht ein Vorstand vor. Sie verfügt zwingend über einen Aufsichtsrat und die Generalversammlung, in der alle Mitglieder stimmberechtigt sind. Die Generalversammlung wählt sich einen Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Genossenschaft und wird insoweit von dem Aufsichtsrat kontrolliert.

Jede Genossenschaft ist verpflichtet, einem Prüfungsverband beizutreten, der die Gründung der Genossenschaft und ihre Tätigkeit prüft und begleitet.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2018 von WBG Ludwigslust e.G.

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