Balkonkraftwerke

Immer mehr Menschen möchten einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten senken – sogenannte Balkonkraftwerke bieten hierfür eine unkomplizierte Möglichkeit. Als Wohnungsbaugenossenschaft informieren wir Sie an dieser Stelle über die wichtigsten Voraussetzungen, Vorteile und Regelungen rund um den Einsatz von Balkonkraftwerken in unseren Wohnanlagen.

Rechtlicher Rahmen für Balkonkraftwerke in MV (Stand 2025)

Die gesetzlichen Regelungen für Balkonkraftwerke – auch „Plug-in-PV-Anlagen“ genannt – wurden bundesweit vereinfacht und gelten auch für MV. Die wichtigsten Punkte:

  • Leistungsgrenzen: Erlaubt sind Module mit bis zu 2000 Watt (Wp) Modulleistung. Die Einspeisung ins Stromnetz ist auf 800 Watt Wechselrichterleistung begrenzt.
  • Anmeldung: Nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist erforderlich. Die frühere doppelte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Zähleranforderung: Ein Zweirichtungszähler ist Pflicht. Alte Ferraris-Zähler dürfen noch bis zu 4 Monate übergangsweise verwendet werden.
  • Installation: Die Selbstmontage ist erlaubt, sofern die Geräte vorkonfiguriert und normgerecht sind. Der Anschluss an eine Schuko-Steckdose ist zulässig, wenn diese den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.
  • Steuerliche Vorteile: Es fällt keine Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke, Speicher oder Zubehör an. Betreiber sind zudem von der EEG-Umlage befreit.
  • Baurecht: Balkonkraftwerke gelten nicht als bauliche Anlagen. Die frühere Begrenzung auf 2 m² Modulfläche wurde aufgehoben.
  • Förderung in MV: Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet finanzielle Förderungen für die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken an, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Checkliste für Mieter in Mehrfamilienhäusern der WBG

  1. WBG informieren!
    • Zustimmung einholen, insbesondere bei baulichen Veränderungen (z. B. Bohrungen, Kabeldurchführungen).
    • Klären, ob eine optische Beeinträchtigung der Fassade oder des Balkons vorliegt.
    • Klären, ob Rettungswege beeinträchtigt werden
  2. Technische Voraussetzungen prüfen
    • Ist ein geeigneter Stromzähler (Zweirichtungszähler) vorhanden?
    • Ist die Steckdose für den Anschluss geeignet (Schuko oder Wieland)?
    • Gibt es Einschränkungen durch die Elektroinstallation (z. B. alte Aluminiumleitungen)?
  3. Gerät auswählen
    • Nur vorkonfigurierte, normgerechte Geräte mit CE-Kennzeichnung verwenden.
    • Wechselrichterleistung darf 800 Watt nicht überschreiten.
  4. Versicherungsschutz
    • Prüfen, ob die Privathaftpflicht Schäden durch die Anlage abdeckt.
  5. Anmeldung
    • Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchführen.
  6. Montage
    • Sicherstellen, dass die Befestigung sturmsicher und ohne Gefahr für Dritte erfolgt.
    • Bei Unsicherheiten ggf. Fachbetrieb hinzuziehen.
    • Durch WBG Hauswart abnehmen lassen